Am 25. Juni 2013 findet in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Brüssel die Abendveranstaltung „Security Research and Law Enforcement - Horizons and Limits“ statt. Ziel der Veranstaltung ist es, eine Kontaktplattform für Vertreter aus Polizei, Wissenschaft und Wirtschaft zu bieten und somit den Weg für neue Partnerschaften zu ebnen.
Informationen einschließlich einer Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat die im Rahmen von FP 7 gültigen Regelungen für „Grant Agreements“ (Finanzhilfevereinbarungen) überarbeitet. Die Änderungen führen zu kürzeren Zahlungsfristen der Kommission, zum Wegfall der Notwendigkeit von zinsengenerierenden Konten für Vorauszahlungen sowie zu weniger restriktiven Bedingungen für finanzielle Unterstützungen von Dritten durch Zuwendungsempfänger. Weiterhin sollen alle Projekte, die ab 2013 gestartet wurden, Finanzberichte zukünftig in elektronischer Form einreichen.
Nähere Erläuterungen zu den Neuregelungen und deren Gültigkeit finden Sie hier.
Weitere Erläuterung zur elektronischen Einreichung von Finanzberichten finden Sie hier.
Am 30.07.2012 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Industriepolitik für die Sicherheitsbranche (Security Industrial Policy) einen Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf eine Stärkung und Förderung der europäischen Sicherheitsbranche sowie auf die Schaffung eines wirklichen Binnenmarktes für die Sicherheitsindustrie ab.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Den Maßnahmenkatalog finden Sie in deutscher Sprache hier.
Den Maßnahmenkatalog finden Sie in englischer Sprache hier.
Die Evaluierung von Projektanträgen im Rahmen des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms erfolgt durch unabhängige Gutachter. Die Europäische Kommission wählt hierzu für jeden Call die Gutachter entsprechend ihrer Expertise aus einer Datenbank aus, in der sich interessierte Personen selbständig registrieren können. Diese Datenbank ist nun vom System CORDIS in das Participant Portal verlegt worden.
Wir empfehlen potenziellen Antragstellern eine Registrierung in der Datenbank. Bisherige Gutachter berichten, dass die während der Evaluation gewonnene Erfahrung sehr hilfreich auch für die Vorbereitung von künftigen Anträgen ist.
Die Website zur Online-Registrierung finden Sie hier.
Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes SEREN2 wurde eine Plattform zur europaweiten Vernetzung von Akteuren der Sicherheitsforschung erstellt. Auf der Plattform können Interessenten Ihre Aktivitäten im Europäischen Sicherheitsforschungsprogramm darstellen und bereits veröffentlichte Profile einsehen.
Die Webseite der European Security Research Map finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm die Vernetzung der Akteure in Deutschland seit 2007 ebenfalls durch eine Plattform unterstützt.
Die Webseite der nationalen Security Research Map finden Sie hier.
Der neue Informationsbrief der NKS „Sicherheitsforschung“ ist veröffentlicht. Dieser gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die Inhalte und Rahmenbedingungen des 6. Aufrufs im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm.
Den Informationsbrief finden Sie hier.
Am 11. September 2012 findet der „FP7 Security Research Info Day“ in Brüssel statt. Auf diesem Informationstag können Sie nähere Informationen zum Arbeitsprogramm des 6. Calls erhalten. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung, auf der auch ein Partnering Event stattfinden wird, einen guten Rahmen, um neue Projektpartner zu finden und Fragen zum Inhalt und den formalen Bedingungen des Calls zu klären.
Eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.
Am 30. November 2011 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das kommende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horion 2020“ mit der geplanten Laufzeit 2014 - 2020 veröffentlicht. Dem aktuellen Vorschlag zufolge soll die Sicherheitsforschung im Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderung „Inclusive, innovative and secure societies“ adressiert werden. Der Vorschlag wird dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 6. Dezember 2012 vorgelegt werden. Damit wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen werden wird.
Die für die Sicherheitsforschung relevanten Dokumente sind:
Am 24.01.2011 wurden durch die Europäische Kommission Vereinfachungen im 7. Forschungsrahmenprogramm umgesetzt.
Weitere Informationen zu den Vereinfachungen finden Sie hier.
Tiefergehende Erläuterungen zu den Vereinfachungen finden Sie hier.
Die Mustervorlage zum „Grant Agreement“ wurde entsprechend angepasst.
Die aktualisierte Version der Mustervorlage finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat eine aktuelle Fassung der „Negotiation Guidance Notes“ (Fassung vom 10. Sept. 2010) veröffentlicht. Im Rahmen der Überarbeitung wurde das Dokument u.a. an geänderte Regelungen angepasst und hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Vertragsverhandlungen sowie finanzieller Aspekte detailliert. Weiterhin werden nun auch die zur Vertragsverhandlung genutzten IT-Tools beschrieben. Eine Übersicht über diese und weitere Änderungen gibt Seite 3 des Dokuments.
Die Negotiation Guidance Notes finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat uns informiert, dass ab 1. März 2010 alle Berichte zu laufenden FP7-Projekten zwingend über das Teilnehmerportal
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/appmanager/participants...
einzuschicken sind. Weiterhin werden in Zukunft auch die durch externe Gutachter erstellten technischen Prüfungsberichte für die Projekte (technical project reviews) über folgende Webseite online übermittelt: https://webgate.ec.europa.eu/sesam/index.do.
Kurzanleitungen für die Benutzung beider Online-Tools finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.
Die Europäische Kommission hat für die Beurteilung von Durchschnittspersonalkosten im 7. EU Forschungsrahmenprogramm neue Kriterien formuliert. Nach diesen Kriterien werden Berechnungsmethoden akzeptiert, in denen für jede Personalkategorie die Differenz zwischen dem Durchschnittswert und den hohen bzw. niedrigen Extremwerten maximal 5% beträgt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Europäische Kommission behält die bisherige Regelung zum Übergangspauschalsatz für indirekte Kosten im 7. EU Forschungsrahmenprogramm bei. Der Satz beträgt bei nicht auf eine Gewinnerzielung ausgerichtete öffentliche Einrichtungen, höhere und Hochschulbildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und KMU für indirekte Kosten weiterhin 60%. Diese Regelung gilt damit auch für Ausschreibungen, die nach dem 31. Dezember 2009 enden.
Den Finanzleitfaden können Sie über das deutsche Portal zum 7. FRP beziehen, das sie hier finden, oder von der CORDIS-Website abrufen, die Sie hier finden.

Dr. Thorsten Fischer
Tel.: 0211/62 14 - 6 28
fischer_t@vdi.de
Dr. Steffen Muhle
Tel.: 0211/62 14 - 3 75
muhle@vdi.de
Dr. Lars Winking
Tel.: 0211/62 14 - 3 23
winking@vdi.de
Thomas Matigat
Tel.: 0211/62 14 - 2 20
matigat@vdi.de